Nach Antisemitismus-Vorwürfen: Gil Ofarim muss vor Gericht


Gil Ofarim warf dem Angestellten eines Leipziger Hotels Antisemitismus vor. Nun muss er sich in Leipzig vor Gericht verantworten.

Im Oktober 2021 hatte Gil Ofarim dem Personal des Leipziger „Westin“-Hotels vorgeworfen, sich ihm gegenüber antisemitisch verhalten zu haben. So soll ihm der Check-In verweigert worden sein, weil er eine Kette mit dem Davidstern um den Hals trug.

Nach Anklage: Anwälte von Gil Ofarim wollen anderen Richter

Ofarim veröffentlichte den angeblichen Vorfall in Form eines Videos auf Instagram. Nachdem die Aufnahmen der Überwachungskameras ausgewertet und die Zeug*innen befragt wurden, kamen Zweifel an dem Vorwurf des Musikers auf, da auf den Bildern der Überwachungskameras nach Expertenmeinung keine Halskette zu erkennen ist. Der Sänger wurde von dem Hotel wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt.

Die Anklage wurde zugelassen

Nun bestätigte das Landgericht Leipzig, dass das Verfahren gegen ihn eröffnet und damit die Anklage vom 15. September zugelassen ist – Ofarim muss sich am 24. Oktober vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Außerdem ließ das Landgericht die Nebenklage des von Ofarim beschuldigten Hotelmitarbeiters zu.

In den Gerichtsunterlagen heißt es: „Danach liegt dem Angeklagten weiterhin zur Last, sich der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Verleumdung strafbar gemacht zu haben, indem er sowohl im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet haben soll, dass ein Mitarbeiter eines Hotels in Leipzig ihn aufgefordert habe, ’seinen Stern wegzupacken’“.

Zuvor hatte sich Ofarim gegen die Besetzung der zuständigen Strafkammer gewehrt. Außerdem warf er dem Richter Jens Kaden Befangenheit vor. „Er hatte in einem Vorgespräch bereits freimütig behauptet, er selbst könne sich den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen. Denn in Leipzig gebe es bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus“, so der Anwalt Alexander Stevens.