George R. R. Martin schließt sich Sammelklage gegen OpenAI an
17 Schriftsteller:innen klagen wegen Urheberrechtsverletzung gegen OpenAI – auch der „GoT“-Autor.
„Game of Thrones“-Autor George R. R. Martin schließt sich seinen Kollegen John Grisham und Jonathan Franzen in einer Sammelklage gegen OpenAI an. Die Mitglieder der „Author’s Guild“ werfen dem Konzern vor, mit dem Training ihrer Künstlichen Intelligenz (KI) das Urheberrecht der Autor:innen zu verletzen und „Massendiebstahl“ gegen ihr geistiges Eigentum zu begehen. Des Weiteren wird die Quelle ihrer Einnahmen gefährdet.
Insgesamt sind 17 Autor:innen an der Klage beteiligt: Martin, Grisham, Franzen sowie David Baldacci, Mary Bly, Michael Connelly, Sylvia Day, Elin Hilderbrand, Christina Baker Kline, Maya Shanbhag Lang, Victor LaValle, Jodi Picoult, Douglas Preston, Roxana Robinson, George Saunders, Scott Turow und Rachel Vail.
„Die Kläger:innen vertreten eine Gruppe professioneller Schriftsteller:innen, deren Werke ihrem eigenen Geist und ihrem kreativen literarischen Ausdruck entspringen“, heißt es in dem Schreiben. „Der Lebensunterhalt dieser Autor:innen wird durch die von ihnen geschaffenen Werke gesichert. Aber die [Large Language Models] der Beklagten gefährden die Fähigkeit der Schriftsteller:innen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, da die LLMs es jedem ermöglichen, automatisch und kostenlos (oder sehr billig) Texte zu generieren, für deren Erstellung sie sonst Schriftsteller:innen bezahlen müssten.“
LLMs sind Deep-Learning-Algorithmen, die von KI-Programmen wie ChatGPT von OpenAI genutzt werden, um aus einem massiven Datenset zu lernen, Texte oder Inhalte zu erkennen, zu übersetzen, vorherzusagen oder zu generieren. Um dies zu schaffen, erhält die KI eine große Menge an Texten, die sie durch unüberwachtes Lernen (das heißt ohne weitere menschliche Eingaben) verarbeitet, um die Bedeutung von Wörtern, die Beziehung zwischen ihnen sowie ihren Kontext zu verstehen. Darauf baut das Programm seine Antworten auf die verschiedenen Aufforderungen auf.
Weiter heißt es in der Klage, dass Dritte diese Programme nutzen können, um „andere Ausgaben, die von den urheberrechtlich geschützten Werken der Autor:innen abgeleitet sind“, herzustellen um somit Umsatz zu machen. Die Schriftsteller:innen verlangen Schadensersatz, für das Geld, dass ihnen durch die kommerzielle Nutzung von KI entgeht.
Es ist nicht die erste Klage gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung. Im Juli 2023 klagte Autorin Sarah Silverman sowohl gegen ChatGPT von OpenAI als auch LLaMA von Meta. Silvermans sorge sei, dass die Künstlichen Intelligenzen sich an Werken bedienen, die über „Schattenbibliotheken“ online erhältlich sind, statt legal Lizenzen für die Bücher zu erwerben. Wie auch die Sammelklage der „Authors Guild“ argumentiert Silverman, dass OpenAI ihre Urheberrechte verletzt, weil ChatGPT in der Lage ist, ihr Werk zusammenzufassen.