Gerichtsurteil: Berliner Tanzverbot gekippt – aber nur für Geimpfte und Genesene


Mit Blick auf die steigende Impfquote und den kommenden Herbst, der Outdoor-Formate erschweren wird, bleibt abzuwarten, wohin sich die Debatte entwickeln wird.

Die Berliner Clubszene hat eine lange Durststrecke hinter sich. Während in den vergangenen Monaten verschiedene Betriebe wie Kinos und Restaurants ihre Tore wieder öffnen konnten, blieben gewerbliche Indoor-Tanzveranstaltungen in der Hauptstadt zunächst weiterhin verboten.

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Dies ändert sich nun: Nach einem Eilantrag kippte das Berliner Verwaltungsgericht die bislang geltende Regelung in Teilen. Künftig darf wieder getanzt werden in Berliner Clubs. Dies gilt – entgegen der allgemein gängigen 3G-Regelung – allerdings nur für geimpfte und genesene Personen. Getestete, so die neue Regelung, müssen ab sofort draußen bleiben.

Entlastung für Clubbesitzer*innen

Antragsstellerin war eine am Berliner Kurfürstendamm ansässige Clubbesitzerin. Diese sah sich durch die pauschale Regelung beruflich benachteiligt. Das Gericht prüfte den Fall daraufhin – und gab dem Antrag statt.

Ein Tanzverbot für Geimpfte und Genesene stehe laut Gericht in keinem angemessenen Verhältnis zum „überschaubaren“ Einfluss dieser Personengruppen auf das Infektionsgeschehen. Anders verhalte es sich bei getesteten Personen. Da ein Corona-Schnelltest lediglich eine Momentaufnahme darstelle, sei das Risiko hier als höher zu bewerten.

Das Urteil soll auch eine Entlastung der in den vergangenen Monaten stark gebeutelten Clubbesitzer*innen bewirken. Diese, so die Argumentation des Gerichts, würden durch das bisher geltende umfassende Verbot erheblich in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung beeinträchtigt.

Hitzige Debatte

Die Entscheidung dürfte die eh schon hitzige Diskussion um zunehmende Sonderrechte für Geimpfte zusätzlich anfachen. Während von Seiten der Regierung nach wie vor beteuert wird, es werde keinen Impfzwang geben, machen immer mehr kulturelle Akteur*innen von ihrem Hausrecht Gebrauch. So hat zum Beispiel der Streaming-Riese Netflix erst kürzlich eine Impfpflicht am Set eingeführt.

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Auch bei Veranstalter*innen wird der Ruf nach klaren Regelungen laut. Für sie bedeuten die aktuellen Regelungen große Umsatzeinbußen, die auf lange Sicht nicht tragbar sein werden. Erst kürzlich skizzierte Jens Michow vom Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, in welch einer prekären Lage die Branche sich aktuell befindet.

Mit Blick auf die steigende Impfquote und den kommenden Herbst, der Outdoor-Formate erschweren wird, bleibt abzuwarten, wohin sich die Debatte entwickeln wird.