Label klagt gegen Spotify für Recht an Playlisten
Ministry of Sound will Compilations als eigenes Werk im Sinne des Urheberrechts anerkennen lassen und fordert Schadensersatz.
Trotz des hoch komplexen juristischen Überbaus ist das Urheberrecht im Grundsatz sehr einfach: Ein Künstler erschafft ein Werk und hat als Urheber fortan bestimme Rechte auf den Schutz dieses Werkes. Klassisches Beispiel ist ein Musikstück. Mit dem verdient nicht nur sein Schöpfer Geld, sondern auch andere, die im Gegenzug für die Nutzung des Werkes Abgaben an den Rechteinhaber zahlen. So zum Beispiel der Streamingdienst Spotify. Der allerdings sieht sich aktuell mit einem neuen Urheberrechtsproblem konfrontiert. Ein britisches Label klagt gegen Spotify wegen der Verletzung des Urheberrechts an einem besonderen Gut: Playlisten.
Ministry of Sound (MoS) ist vor allem Technoveteranen ein Begriff. Eröffnet 1991 im Süden Londons, gehört der Club heute zu den berühmtesten der Welt. Allerdings verdienen die Betreiber des MoS ihr Geld nicht nur mit Clubgästen, sondern betreiben auch ein eigenes Label. Das Besondere hierbei: Neben eigenen Künstlern macht das Label den größten Umsatz mit dem Absatz von Dance-Compilations. Hierzu kauft MoS Lizenzen für verschiedene Musikstücke, sortiert diese nach den eigenen Wünschen und verkauft sie als Alben.
Auch Spotify bezahlt Geld für jeden einzelnen Song aus seinem Katalog und stellt diese dann als einzelne Songs, als Maxi-Singles, EPs oder Alben zur Verfügung, so wie es der Rechteinhaber vorsieht. Nun hat jeder Nutzer die Möglichkeit, Songs zu Playlists hinzuzufügen, die Songs innerhalb der Playlist nach seinen Wünschen zu sortieren – beispielsweise nach der Reihenfolge seines Lieblings-Samplers von Ministry of Sound – und mit anderen Nutzern zu teilen.
Genau hier sieht das Londoner Label einen Klagegrund. Ministry of Sound besitzt zwar kein Urheberrecht an der Musik auf ihren Compilations, wohl aber an der Zusammenstellung. Das zumindest behauptet MoS-Chef Lohan Presencer in einem Interview mit dem britischen Guardian. Was er und seine Kollegen täten sei mehr als nur eine Playlist zusammenzustellen. Für das Kompilieren eines Albums sei eine Menge Recherche erforderlich, sagt Presencer, und sieht hier schon ein geistiges Eigentum: „Es ist nicht rechtens, wenn jemand das einfach kopiert“, sagt er.
Mehr noch: Für ihn kommt die Arbeit seiner Mitarbeiter der von Kuratoren gleich. „Wenn wir uns nicht wehren gegen einen Dienst und seine Nutzer, die unsere Kuratorenleistung als eine einfache Liste abtun, dann öffnen wir damit Tür und Tor für jeden, die Arbeit von Kuratoren zu kopieren“, so Presencer.
Ministry of Sound will nun durchsetzen, dass alle nachgebildeten Playlisten aus Spotify entfernt werden. Gleichzeitig soll der Streaming-Dienst Schadensersatz zahlen. Spotify hat sich dazu bisher nicht geäußert.
Inwieweit die Klage von Ministry of Sound Aussicht auf Erfolg hat ist unklar. Fraglich sind auch die Auswirkungen, sollte der Klage stattgegeben werden: Müssten alle Streamingdienste ihre Playlist-Funktion entfernen? Könnte auch ein DJ ein Urheberrecht an seinem Set geltend machen? Wie viele Songs bilden eine vom Urheberrecht geschützte Liste? Sollte Ministry of Sound Recht bekommen, könnte das weitreichenden Folgen für den Musikmarkt haben.