Rammstein: Till Lindemann-Anwälte erwirken neue einstweilige Verfügung gegen NDR
Ausschlaggebend war eine Berichterstattung über einen angeblichen sexuellen Übergriff aus dem Jahr 1996.
Die Berliner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann hat im Namen von Till Lindemann eine weitere einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) erwirkt. Der Grund ist eine Berichterstattung über einen Fall, der sich angeblich im Jahr 1996 ereignet haben soll. Dabei soll der Rammstein-Sänger des sexuellen Missbrauchs bzw. der Vergewaltigung bezichtigt worden sein. Wegen fehlender Beweistatsachen wurde dem regionalen Fernsehsender jede weitere Berichterstattung in der Causa untersagt, heißt es in einer offiziellen Mitteilung von Schertz Bergmann.
Anwälte beklagen voreingenommene Reportage über Till Lindemann
In einem Post auf X (früher Twitter) des offiziellen Profils der Anwaltskanzlei wurde die Verfügung am Mittwoch (16. August) einsichtbar gemacht. Darin heißt es, dass der NDR, im Rechercheverbund mit der „Süddeutschen Zeitung“, aufgrund „unzureichender Ermittlung eines Mindestbestands an Beweistatsachen“ seine „journalistische Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen“ habe. Die Vorwürfe von Schertz Bergmann lauten also, dass der NDR aufgrund fehlender Beweislast eine voreilige und wohl vorverurteilende Nachricht im Fall Till Lindemann verbreitet habe.
Die einstweilige Verfügung im Wortlaut
Hintergrund ist ein Bericht des Fernsehsenders über eine weibliche Person, die sich als „Sybille Herder“ zu erkennen gab. Diese soll angeblich 1996 eine Nacht mit Lindemann verbracht haben und am nächsten Morgen nackt und mit Unterleibsschmerzen in dessen Hotelzimmer aufgewacht sein. Aus Sicht der Anwälte sei hier aber nicht „unparteilich“ und „unabhängig“ über ihren Mandaten berichtet worden, heißt es weiter in dem Schreiben. Es die mittlerweile dritte Unterlassungsklage, die die Kanzlei vor dem Hamburger Landgericht gegen den NDR eingereicht hat.
Nur wenige Tage zuvor ließen die Lindemann-Anwälte eine Unterlassungsschrift gegen die „Campact e.V“. zurückziehen. Die Organisation hatte sich für die Petition „Keine Bühne für Rammstein“ engagiert, die ein Konzertverbot der Band in Berlin anstrebte. Hier ging es um die Formulierungen „sexueller Missbrauch“, die „Campact“ in dem Petitionsschreiben benutzte. Da die drei Berlin-Konzerte Mitte Juli beendet waren und keine Relevanz mehr bestand, zogen Schertz Bergmann die Verfügung wieder zurück.