Schwesta Ewa: Die Rapperin muss für 2,5 Jahre ins Gefängnis


Seit November saß die Frankfurterin in U-Haft. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.

Seit circa zwei Wochen läuft in Frankfurt der Prozess gegen die Rapperin Schwesta Ewa, die mit bürgerlichem Namen Ewa Müller heißt. Die 32-jährige gebürtige Polin wurde nun zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie war wegen Zuhälterei, Körperverletzung, Menschenhandel und Steuerhinterziehung angeklagt.

Die Strafe, die Müller nun absitzen muss, bezieht sich auf Körperverletzung und Steuerhinterziehung, die Beweislast in den Punkten Zuhälterei und Menschenhandel war zu gering, die Verfahren wurden bezogen auf diese Punkte eingestellt. Im Laufe des Prozesses wurden Tonbänder abgespielt, auf denen die Rapperin Fans, die sich unter Ewa prostituierten, anschreit und schlägt. Später beteuerten die vier betroffenen Fans vor Gericht (teilweise Minderjährige), sie hätten sich freiwillig prostituiert, die Musikerin, die früher selbst im Rotlichtmilieu arbeitete, hätte nur organisiert.

Der Prozess ist fest mit der Frankfurter Rap-Szene verknüpft. Xatar und SSIO saßen ebenso auf der Zuschauerbank wie Fans der Rapperin, die 2015 mit dem Album KURWA sehr erfolgreich war. Ihre zwielichtigen Geschäfte wollte Ewa aber doch nicht ganz hinter sich lassen, irgendwann ermittelten die Behörden sogar mit Wanzen, die in ihrem Auto versteckt wurden. Im November 2016 wurde Schwesta Ewa schließlich festgenommen, an die Untersuchungshaft reiht sich nun die vom Landgericht ausgesprochene Haftstrafe.