Sean „Diddy“ Combs: Hat er Zeugen erpresst?


Die Staatsanwaltschaft soll Dokumente haben, die belegen, dass Diddy versuchte, Zeug:innen zum Schweigen zu bringen.

Am Freitag (15. November) reichte Damian Williams, derzeit US-Staatsanwalt in Sean „Diddy“ Combs’ Fall, eine Akte bei Gericht ein, in der der Rapper beschuldigt wird, Kontakt mit Zeug:innen aufgenommen zu haben. So soll die Staatsanwaltschaft im Besitz von Gefängnisnotizen und Aufzeichnungen sein, die die „unerbittlichen Bemühungen“ des 55-Jährigen beweisen.

Diddys angebliche Bestechungsversuche

Das besagte Material, das der Staatsanwaltschaft vorliegen soll, zeige, wie Sean „Diddy“ Combs versucht habe, potenzielle Zeug:innen zu bestechen, nicht erlaubte externe Anrufe aus dem Gefängnis heraus zu tätigen und weitere Zeug:innen zum Schweigen zu bringen.

Laut Angaben von „Deadline“ gehe aus der Akte außerdem hervor, dass die Gefängnisnotizen bei einer Durchsuchung der Zelle gefunden worden seien. Dabei habe es sich um eine „landesweite Durchsuchung“ durch die sogenannte BOP (Federal Bureau of Prisons) gehandelt. Die BOP ist eine US-Behörde des Justizministeriums, die für die Verwaltung der Bundesgefängnisse zuständig ist.

Anwälte wehren ab

Das Verteidigungsteam des Sängers und Produzenten äußerte sich bereits zu dem Fund der Dokumente und bezeichnete deren Verwertung als einen Verstoß gegen die US-amerikanische Verfassung: „Der Verteidiger hat kürzlich erfahren, dass die Staatsanwälte im Besitz von Material sind, das dem Anwaltsgeheimnis unterliegt, darunter auch die eigenen schriftlichen Notizen des Angeklagten“, schrieben die Verteidiger Marc Agnifilo und Teny Geragos am Montag (18. November) an den zuständigen Richter Arun Subramanian. Was genau auf den besagten Notizen steht oder in den nicht erlaubten Anrufen gesagt worden sein soll, ist bislang noch nicht bekannt.

Anwaltsteam wollte den Rapper aus dem Knast holen

Die Anschuldigung folgt nur wenige Tage nachdem Diddys Anwälte einen neuen Kautionsantrag gestellt hatten. Der Vorschlag beinhaltete nicht nur eine neue Kautionssumme von 50 Millionen US-Dollar, sondern auch das Angebot einer 24-Stunden-Überwachung. Der zuständige Richter hatte zuvor bereits dreimal den Kautionsantrag abgelehnt, da man befürchtete, dass Combs nach seiner Freilassung auf Bewährung Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern aufnehmen könnte.

Eigentlich wollte das Verteidigungsteam durch das Angebot einer konstanten Überwachung diesem Argument entgegenwirken und behauptete, dass diese eine Kontaktaufnahme automatisch nicht möglich mache.

Sean „Diddy“ Combs befindet sich seit dem 16. September in Untersuchungshaft wegen Vorwürfen, die unter anderem sexuelle Gewalt, Missbrauch, Erpressung und Sexhandel beinhalten. Sein Prozess soll voraussichtlich am 5. Mai 2025 beginnen. Sollte der Musiker für schuldig befunden werden, muss er mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.