Sean „Diddy“ Combs: Weiterer Kautionsantrag abgelehnt


Auch beim vierten Versuch kommt Sean „Diddy“ Combs nicht gegen 50 Millionen US-Dollar aus dem Gefängnis frei.

Das war wohl nichts: Ein Kautionsantrag wurde erneut abgelehnt, Sean „Diddy“ Combs bleibt hinter Gittern.

Eine Gefahr für die Gesellschaft

Das zuständige Gericht begründete seine Entscheidung mit der Sicherheit der Gesellschaft. Diese könne nicht gewährleistet werden, wenn der Musiker freikäme.

Die am Mittwoch (27. November) veröffentlichte Stellungnahme nimmt auf P. Diddys Gewaltbereitschaft Bezug. Dabei verwies das Gericht auf ein Video von 2016, in dem er seine Ex-Freundin Cassie schlägt, sowie auf darauf folgende Textnachrichten der beiden. Neben diesen Beweisen für Gewalttätigkeit bestünde außerdem ein Risiko der Zeugenbeeinflussung.

Das Gericht nannte außerdem Beweise dafür, dass P. Diddy, bürgerlich Sean Combs, die Kommunikationsregeln des Gefängnisses missachtet habe. Der Musiker soll andere Häftlinge dafür bezahlt haben, ihre Telefonzugänge nutzen zu dürfen, um Personen anzurufen, die nicht auf seiner genehmigten Kontaktliste stehen.

Sean „Diddy“ Combs bereits viermal abgeblitzt

Sean „Diddy“ Combs war vergangene Woche vor ein Bundesgericht getreten, um auf Kaution aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Als Kautionsbetrag waren 50 Millionen US-Dollar (etwa 47,5 Millionen Euro) angefragt, zusätzlich soll der Musiker seine Villa in Miami Beach für bewachten Hausarrest angeboten haben.

Es war bereits der vierte Versuch seiner Anwälte, Combs freigelassen zu bekommen. Unabhängig voneinander entschieden jedoch zwei Richter, dass er im Falle einer Entlassung eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen würde. Der Antrag darf jedoch ein weiteres Mal gestellt werden, sollte die Inhaftierung der Vorbereitung auf den Prozess Anfang Mai 2025 im Wege stehen.

Schwere Vorwürfe

Gegen Combs stehen verschiedene Klagen im Raum. Zunächst beklagte seine Ex-Freundin Cassie im November 2023 körperliche sowie sexuelle Gewalt, außerdem warf sie dem Musiker Vergewaltigung vor.

Im laufenden Jahr wurden dann oben genanntes Videomaterial veröffentlicht. Obwohl Cassie die Klage nach Zahlung eines unbekannten Geldbetrags zurückzog, erhoben daraufhin weitere Frauen ähnliche Vorwürfe. Im Laufe des Prozesses sammelten sich mehrere Dutzend Kläger:innen. Die Rede ist stets von Betäubung, Vergewaltigung, Sexhandel sowie Schutzgelderpressung.