Gil Ofarims Anwälte haben einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter in Leipzig gestellt. Nun soll der Strafprozess gekippt werden.
„RTL“ hält an dem Sänger fest: „Bis zu einer Verurteilung gilt für Gil Ofarim die Unschuldsvermutung. Deshalb bleibt der 39-Jährige Teil von ‚Die Passion‘“, so der Sender.