Die Begründung: Über Jahrzehnte hätte das einstige „Nirvana-Baby“ von einem eventuellen Gesetzesverstoß gewusst, aber nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil habe Elden sogar Profit aus seinem früheren Ruhm schlagen wollen.
Ein weiteres Mal haben Nirvanas Nachlassverwalter im laufenden Prozess gegen „Nirvana-Baby“ Spencer Elden die Abweisung der Klage durch das Gericht gefordert. Elden fordert von der Band Schadensersatz für die Darstellung auf dem Cover des Albums NEVERMIND.
Das originale Albumcover zeigt ein schwimmendes, nacktes Baby. Im August dieses Jahres, also 30 Jahre nach Veröffentlichung von NEVERMIND, reichte der heute 30-jährige Spencer Elden aufgrund des Fotos Klage gegen Nirvana ein.