Taylor Swift reicht einstweilige Verfügung gegen Stalker ein

Ein Stalker behauptet unter anderem, Swift sei die Mutter seines Kindes. Jetzt ergreift sie rechtliche Maßnahmen.


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Taylor Swift hat wieder einen Stalker. Der aus Colorado stammende Brian Jason Wagner belästigt die Sängerin bereits seit einem Jahr. Jetzt hat Swift eine einstweilige Verfügung gegen den Mann eingereicht. Wagner soll das Grundstück des Stars mehrfach unbefugt betreten haben, erstmals im Jahr 2024. Dabei soll er im Juli desselben Jahres außerdem eine Glasflasche mit sich getragen haben, die als Waffe hätte dienen können, heißt es in einer Erklärung der Sängerin.

Stalker sei völlig von der Realität abgekoppelt

„Bei jedem dieser Besuche wurde ich darüber informiert, dass Herr Wagner verschiedene Aussagen darüber gemacht hat, dass er in meinem Haus wohnt (was nicht stimmt), dass er eine Beziehung mit mir hat (was nicht stimmt), dass er glaubt, dass ich die Mutter seines Sohnes bin (was nicht stimmt) und dass er mich persönlich sehen muss, was alles unwahr ist und nichts mit der Realität zu tun hat“, schrieb Swift. Im Mai 2025 soll der Stalker erneut den Wohnsitz der Sängerin besucht haben, um nach einem vermeintlichen Freund zu sehen. Taylor Swift veranlasste außerdem eine Hintergrundüberprüfung zu Wagner. Diese ergab, dass der Stalker wohl zuvor bereits im Gefängnis saß und dem Star schon währenddessen mehrere Briefe geschrieben hat, in denen er mehrfach und detailliert seine Verliebtheit gegenüber Swift ausdrückte.

E-Mail-Drohungen an das Team der Sängerin

Des Weiteren soll Brian Jason Wagner seinen Führerschein so aktualisiert haben lassen, dass die private Adresse der Sängerin als seine eigene angegeben werden konnte. Auch das Team rund um Taylor Swift soll Opfer von Wagner geworden sein. Aus der Erklärung der Sängerin geht hervor, dass der Stalker mehrere Droh-Mails an das Team geschickt haben soll.

Nun hat Swift endgültig die einstweilige Verfügung gegen Brian Jason Wagner eingereicht. Diese verbietet es Wagner, mit Taylor Swift in Kontakt zu treten und sich ihr, ihrem Grundstück, ihrem Auto sowie ihrem Arbeitsplatz zu nähern. Sie gilt bis Montag, den 30. Juni.