Uefa verbietet Regenbogen-Arena in München
Die Stadt München wollte zur EM-Partie zwischen Deutschland und Ungarn in der Münchner Allianz Arena ein Zeichen für mehr Toleranz setzen. Doch das wurde von der Uefa nun abgelehnt.
Das Stadion in München darf beim letzten EM-Spiel der deutschen Nationalmannschaft in der Gruppe F gegen Ungarn am Mittwoch nicht in Regenbogen-Farben beleuchtet werden.
Einen entsprechenden Antrag der bayrischen Landeshauptstadt hatte die Europäische Fußball-Union (Uefa) am Dienstag abgelehnt. Von der Aktion sollte im so genannten Pride Month das Signal für Vielfalt und selbstbestimmte Lebensformen sexueller Orientierung ausgehen.
Uefa verbietet grundsätzlich politische Symbole
„Die Uefa ist gemäß ihrer Satzung eine politisch und religiös neutrale Organisation. Angesichts des politischen Kontextes dieses speziellen Antrags – eine Botschaft, die auf eine Entscheidung des ungarischen nationalen Parlaments abzielt – muss die Uefa diesen Antrag ablehnen“, hieß es in einem Statement.
Die Uefa habe München dennoch vorgeschlagen, das Stadion entweder am 28. Juni (Christopher Street Liberation Day) oder zwischen dem 3. und 9. Juli (Christopher-Street-Day-Woche in München) in den Regenbogenfarben zu beleuchten. Das letzte geplante EM-Spiel wird am 02. Juli in München stattfinden.
Der von einer großen politischen Mehrheit getragene Antrag an die Uefa richtete sich auch gegen die Politik der rechtsnationalen Regierung Ungarns unter Ministerpräsident Viktor Orbán. Diese hatte vor einiger Zeit ein scharf kritisiertes Gesetz ins Parlament eingebracht, das die Informationsrechte von Jugendlichen mit Blick auf Homosexualität und Transsexualität einschränkt.
Als Reaktion auf das Verbot der Uefa wollen viele Vereine aus der Bundesliga ihre Stadien nun am Mittwoch in Regenbogenfarben leuchten lassen.
Manuel Neuer und die Regenbogen-Binde
Zuletzt hatte die Uefa interne Ermittlungen gegen Nationaltorhüter und Teamkapitän Manuel Neuer eingeleitet, weil er beim EM-Spiel gegen Portugal eine Regenbogen-Kapitänsbinde trug. Sanktionen wurden keine verhängt, der Verband kam zu dem Urteil, dass es sich um einen „good cause“ handelte, also eine symbolische Geste, die einen guten Zweck hatte.