Wer kriegt „Rock am Ring“? Gerichtsverhandlung im Namensstreit hat begonnen
Laut der ersten Einschätzung der zuständigen Richterin besteht der Namensanspruch auf beiden Seiten.
Bei der Gerichtsverhandlung im Namensstreit um „Rock am Ring“ wird es jetzt spannend. Einer ersten Bewertung zufolge haben sowohl die Nürburgring GmbH als auch Marek Lieberberg einen Anspruch auf den Festival-Namen.
Veranstalter Lieberberg hatte bereits verkündet, dass „Rock am Ring“ seinen Namen auch 2015 behalten werde, ganz gleich wohin das Festival ziehen wird. Die Nürburgring GmbH erklärte jedoch zügig, dass man selbst Anspruch erhebe. Die zuständige Koblenzer Richterin, Ingrid Metzger, machte nun in einer vorläufigen Bewertung der Sachlage deutlich: Sowohl den Ring-Besitzern, als auch Konzertveranstalter Lieberberg gehöre der Werktitel, denn beide verbinde eine noch existierende Gesellschaft bürgerlichen Rechts; und bei eben jener liege das Recht auf den Namen „Rock am Ring“.
Konkret heißt das: Keine der Parteien darf bislang ein Festival unter diesem Namen veranstalten – eine vorläufige Beurteilung, die der Nürburgring GmbH gewissermaßen Recht gibt. Lieberberg hatte zuvor auf seinem Recht bestehen wollen: „Wir haben die Marke erfunden, wir haben ihr zu einem Kultcharakter verholfen, und die Marke bleibt bestehen“, so Lieberberg. „Sie ist überhaupt nicht an den Nürburgring gebunden.“
Eine Entscheidung im Fall „Rock am Ring“ wird für den 30. Juni erwartet.