Smudo verteidigt seine Luca-App – und kritisiert Polizei
Nachdem Politiker zum Löschen der Luca-App aufgerufen haben, äußert sich Mitentwickler Smudo zu den Vorwürfen. Der Musiker sieht die Schuld vor allem bei den Beamten der Polizeibehörden.
Seitdem öffentlich wurde, dass die Polizei sich illegal Daten aus der Luca-App besorgt hat, gibt es heftige Kritik an den Behörden. Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass die Beschaffung der Daten illegal war.
Nachdem die Bundestagsabgeordneten Maximilian Funke-Kaiser (FDP) und Alexander Salomon (Grüne) dazu aufgerufen hatten die Luca-App zu löschen, um sich dem illegalen Zugriff der Polizei zu entziehen, äußert sich nun auch Smudo von den Fantastischen Vier. Er war maßgeblich an der Entwicklung der App zur Kontaktverfolgung beteiligt.
Smudo: Kritik an Luca-App ist unverständlich
Gegenüber „Bild“ sagt er: „Ich halte es für verantwortungslos, dass ein Aufruf von ein bis zwei mir bisher nicht bekannten Politikern dazu führen könnte, dass mitten in der pandemischen Lage Menschen die Luca-App löschen.“ Die Luca-App würde effektiv helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
Dass sich die Kritik nun gegen die Luca-App und nicht gegen die rechtswidrig handelnden Behörden richtet, kann Smudo nicht verstehen. Die Luca-App treffe keine Schuld, denn „wir als Luca-System sind außen vor und können in dem Prozess keine Daten lesen. Zugriff auf Daten erhält man nur, wenn Nutzer, Gesundheitsamt und das Lokal gemeinsam ihre Schlüssel teilen. Der Nutzer macht dies nach der Corona-Verordnung beim Betreten des Lokals, der Betreiber nur auf Anfrage eines Gesundheitsamtes.“
Zugriff auf Kontakten durch Polizei unzulässig
Anwalt Dejan Dardić erklärt: „Die Daten aus der Luca-App dürfen laut § 28a Abs. 4 IfSG somit nicht zum Zwecke der Zeugensuche oder der Strafverfolgung abgerufen werden. Demnach war das Handeln der Polizei sowie vom Gesundheitsamt nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.“
Schon vor Einführung der Luca-App griff die Polizei zu Ermittlungszwecken auf Kontaktdaten zu, die beispielsweise im Rahmen der Corona-Maßnahmen bei Restaurantbesuchen angegeben werden müssen. Nach Bekanntwerden mussten mehrere Bundesländer die Vorwürfe einräumen. Das bayerische Innenministerium etwa teilte mit, dass es sich dabei um „repressive“ sowie „präventiv-polizeiliche“ Maßnahmen gehandelt habe. Meist sei es um Delikte wie Beleidigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Diebstahl gegangen.
Laut Dardić sei eine Verwertung von Gästelisten, aus denen sich Daten von Gästen, wie Name, Anschrift oder Telefonnummer ergeben, zum Zwecke der Strafverfolgung, ebenso wie aus der Luca-App, unzulässig.