Till Lindemann sorgt für Beschluss gegen Row-Zero-Podcast
Eine einstweilige Verfügung richtet sich vor allem gegen eine Folge der Audio-Reihe.
Der vom NDR und der Süddeutschen Zeitung produzierte Podcast „Rammstein – Row Zero“ beschäftigt sich mit den Vorwürfen einiger Frauen gegen Till Lindemann, sie während und nach den Auftritten seiner Band Rammstein sexuell belästigt zu haben.
Einige Tagen war er nicht mehr online, weil die Berliner Gruppe aufgrund der Verwendung ihrer Musik dagegen vorgegangen war. Eine weitere Intervention vor Gericht war nun ebenfalls zunächst erfolgreich. Nach einem Bericht der „FAZ“ haben die Anwälte des Sängers vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirken können.
Konkret geht es um die zweite Folge der Podcast-Reihe, in der zumindest angedeutet wird, dass Lindemann sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen hätte. Die einstweilige Verfügung soll dem NDR untersagen, dies weiter zu behaupten, es handele sich erneut um „eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“.
Weitere Folgen stehen unter juristischem Beschuss
Eine Gerichtssprecherin erklärte, es fehle für die Schilderung der Ereignisse in dem Podcast der „erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen“. Ebenfalls dürfe nicht weiter behauptet werden, dass der Sänger gegen jede Anschuldigung, die man gegen ihn erheben werde, rechtliche Schritte einleiten werde.
Wie Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz Bergmann klarstellten, dürfe eine erneute Veröffentlichung der Podcast-Folge nur noch mit „wesentlichen inhaltlichen Änderungen“ geschehen. Beim Landgericht Hamburg seien zudem weitere Verfahren gegen die erste, dritte und vierte Folge von „Rammstein – Row Zero“ anhängig.
Der NDR kündigte in einer ersten Stellungnahme an, dass die einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt sei. Sollte das geschehen, werde man Rechtsmittel ergreifen.