Fall P. Diddy: Die Freak-Off-Tapes sollen der Beweis für seine Unschuld sein
Angeblich sollen Freak-Off-Videos einfach nur einvernehmlichen Sex zeigen.
Laut Sean Combs alias P. Diddy sind die berüchtigten Freak-Off-Videos, die man versucht, gegen ihn zu verwenden, der Beweis seiner Unschuld. Angeblich sieht man auf den Tapes nämlich, dass Combs und Ex-Freundin Cassandra „Cassie“ Ventura einvernehmlichen Sex haben.
Die Anwälte von Sean „Diddy“ Combs erklärten am Dienstag (14. Januar) in gerichtlichen Dokumenten, die „TMZ“ vorliegen, dass das Filmmaterial, welches sexuelle Handlungen zwischen ihrem Mandanten und seiner damaligen Freundin zeigten, nun Diddys Unschuld beweisen könnten. Combs wurde im September wegen schwerer Missbrauchsvorwürfe verhaftet und sitzt seitdem im Metropolitan Detention Center in Brooklyn.
Einvernehmlicher Sex und keine Sexpartys
Die Staatsanwaltschaft beschrieb die Videos in der Vergangenheit als „aufwendig produzierte Sex-Performances“ und schrieb dies auch in der Anklageschrift gegen Combs nieder. Auf den Tapes soll Diddy seine sogenannten Freak-Offs festgehalten haben. So werden Diddys Sexpartys betitelt, bei denen er unter anderem Ventura – mit welcher der von 2007 bis 2018 zusammen war – dazu gezwungen haben soll, mit männlichen Sexarbeitern zu schlafen. Für die Staatsanwaltschaft gilt das Videomaterial als klarer Beweis für P. Diddys Schuld.
Doch die Anwaltstruppe des inhaftierten Rappers sehen das anders. In einem Schreiben an den New Yorker Richter Arun Subramanian erklärte das Anwaltsteam von Combs, dass neun Videos, die der Regierung angeblich von Ventura – in den Akten als Opfer 1 bezeichnet – zur Verfügung gestellt wurden, lediglich sexuelle Aktivitäten „zwischen einvernehmlichen Erwachsenen in einer langjährigen Beziehung“ zeigen – und keine Sexpartys wie von der Staatsanwaltschaft behauptet.
So argumentiert Diddys Team
„Wie viele Amerikaner:innen haben sie gelegentlich in der Privatsphäre ihres eigenen Schlafzimmers ihre sexuellen Aktivitäten aufgenommen. Diese Videos belegen eindeutig, dass die Person, die in der Anklage als ‚Opfer 1‘ bezeichnet wird, nicht nur zugestimmt hat, sondern auch offensichtlich Freude daran hatte“, so die Advokaten.
„Es gibt keine geheimen Kameras, keine Orgien, keine anderen beteiligten Prominenten, keine unterirdischen Tunnel, keine Minderjährigen und nicht einmal einen Hauch von Nötigung oder Gewalt“, schrieb P. Diddys Team und versucht damit die angeblichen Verschwörungstheorien gegen Combs zu entkräften.
Die Anwälte von Combs argumentierte außerdem, dass Ventura diejenige gewesen sei, die die Videos jahrelang auf ihren Geräten gespeichert hatte und sie übergeben habe, was ihrer Ansicht nach die Behauptung widerlegt, dass Combs die Aufnahmen bei sich zu Hause oder in seinem Besitz als „Sicherung“ aufbewahrt habe.