Britney Spears unterstützt #FreeBritney-Bewegung
Über ihren Anwalt ließ Britney verkünden, dass sie sich „der gut informierten Unterstützung“ ihrer Fans bewusst sei und diese „von ganzem Herzen unterstütze und zu schätzen“ wisse.
Britney Spears hat sich anscheinend erstmals offiziell zur #FreeBritney-Bewegung auf Instagram und Co. geäußert. So berichtete TMZ, ihr Anwalt habe kürzlich Unterlagen eingereicht, in denen er unter anderem behaupte, dass Spears sich „der gut informierten Unterstützung“ ihrer Fans bewusst sei und diese „von ganzem Herzen unterstütze und zu schätzen“ wisse.
Vormundschaft wurde vorerst bis Februar 2021 verlängert
Zuletzt war bekanntgegeben worden, dass die durch ihren Vater James „Jamie“ Spears ausgeübte Vormundschaft vorerst bis einschließlich Februar 2021 verlängert wurde. Demnach soll es sich bei der Anhörung, die am 19. August 2020 in Los Angeles stattfand, allein um eine Statusaktualisierung gehandelt haben. Zunächst müssten demnach noch einige zusätzliche Anträge von Britneys Rechtsteam eingereicht werden, bevor sich der/die zuständige Richter*in mit potenziellen Änderungen der bestehenden Regelung auseinandersetzen könne.
Wie wir berichteten, hatte die Sängerin zuletzt erste offizielle Schritte eingeleitet, um sich aus der seit 2008 bestehenden Vormundschaft durch ihren Vater zu befreien. Dieser hatte vor rund zwölf Jahren gemeinsam mit Anwalt Andrew Wallet die alleinige Kontrolle über das gesamte Vermögen der Sängerin sowie die Entscheidungsgewalt in allen geschäftlichen sowie zahlreichen privaten Angelegenheiten erhalten.
Nachdem Wallet 2019 als Vormund zurücktrat, war Jamie Spears alleine für die Anliegen seiner Tochter verantwortlich. Offiziellen Gerichtsunterlagen zufolge darf Britneys Vater unter anderem darüber entscheiden, welche Besucher*innen seine Tochter empfängt, wofür sie ihr Geld ausgibt und wann und zu welchem Zweck sie ihr Haus verlässt. 2019 wurde die Vormundschaft zeitweise auf Britneys Pflegebeauftragte Jodi Montgomery übertragen, nachdem Jamie Spears eine lebensbedrohliche Dickdarmruptur erlitten hatte und sich vorerst auf seine Genesung konzentrieren musste.
Britney spricht sich „entschieden gegen die alleinige Vormundschaft durch ihren Vater“ aus
Nun will Jamie Spears besagte Entscheidungsgewalt wohl aber wieder zurückerlangen – ein Vorhaben, mit dem seine Tochter so gar nicht einverstanden zu sein scheint. Der „New York Times“ zufolge soll sich diese in ihren gerichtlich eingereichten Dokumenten „entschieden gegen die alleinige Vormundschaft durch ihren Vater“ aussprechen. Stattdessen fordere sie eine „Anpassung der bestehenden Regelungen, die die enormen Veränderungen ihres Lebensstils reflektieren und ihre eigenen Wünsche berücksichtigen“.
Demnach habe die Sängerin nichts gegen die Entscheidungsgewalt durch eine unabhängige Partei einzuwenden. Allerdings wolle sie frei darüber entscheiden können, die Vormundschaft gegebenenfalls zukünftig aufzuheben. Des Weiteren soll Britney in ihrem Antrag erklären, zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf der Bühne stehen zu wollen.
Jamie Spears fordert, Details zu den Verhandlungen unter Verschluss zu halten
Zusätzlich soll sich Jamie Spears aktiv dafür einsetzen, die Details der Verhandlungen unter Verschluss zu halten. Britney selbst habe hingegen „weder etwas bezüglich ihrer Gesundheit noch irgendetwas vor ihren Kindern zu verbergen“ und begrüße deshalb das Interesse der Öffentlichkeit.
https://twitter.com/spearsweetie/status/1283126655968477184
Schon seit einer Weile äußern Fans der einstigen „Princess Of Pop“ immer wieder die Befürchtung, um den mentalen Gesundheitszustand der Sängerin sei es nicht gut bestellt. Doch damit nicht genug: Angeblich soll Britney über ihre Instagram-Posts geheime Botschaften an die Öffentlichkeit senden, um auf ihre Notlage aufmerksam zu machen und so um Hilfe zu bitten. Als Ursache ihres vermuteten Elends wird die durch ihren Vater ausgeübte Vormundschaft genannt. Unter dem Hashtag #FreeBritney rufen besorgte Fans seitdem dazu auf, die „Toxic“-Sängerin von den ihr auferlegten Einschränkungen zu befreien.