Till Lindemann: Anwalt vergleicht „Der Spiegel“ mit der „Bild“-Zeitung
Der Anwalt des Rammstein-Sängers beschwert sich im Interview über die journalistische Vorgehensweise von „Der Spiegel“.
Simon Bergmann, der Till Lindemann im Rahmen der gegen ihn erhobenen Missbrauchsvorwürfe als Anwalt vertritt, äußert sich mit klaren Worten über seine negative Meinung zu „Der Spiegel“. Besonders, dass die Journalist:innen Gerichts- und Prozesskosten in ihrer Berichtserstattung einkalkulieren würden, stört Bergmann. „Die sagen sich: Wir machen die Verdachtsberichterstattung trotz aller Bedenken, aber der Scoop ist so groß, dass es sich auf jeden Fall rechnet, und die Anwaltsgebühren buchen wir mit ein“, so der Anwalt.
Dabei vergleicht er das Magazin im Gespräch mit „Cicero“ auch direkt mit der „Bild“: „Nach meinem Eindruck ist ‚Der Spiegel‘ mittlerweile auf einem ‚Bild‘-Zeitungs-Niveau angelangt. Im konkreten Fall sogar eindeutig schlimmer als die ‚Bild‘. Da werden Methoden angewandt, die eigentlich dem Boulevard-Journalismus zugeschrieben werden. Das ist eine schlechte Entwicklung.“
Außerdem würde es ihn besorgen, dass „Spiegel“-Autor:innen selbst behaupten würden, sich der Wahrheit der Dinge, die sie schreiben, nicht sicher zu sein. Nur ein Ermittlungsverfahren oder ein Gericht könnte über die Unschuld des Rammstein-Sängers bestimmen, außer der Fall löse sich von selbst auf, so seine Meinung. Bis dahin sollte aber seines Erachtens nach die Unschuldsvermutung gelten.
Bergmann teilt auch, dass er Lindemann nicht in Schutz nehmen wolle, falls es in der Vergangenheit tatsächlich zu Straftaten gekommen sei. Ihm reiche jedoch die derzeitige Beweislage nicht aus. „Ich kann es nur im Moment überhaupt nicht erkennen, jedenfalls nicht im Hinblick auf ein ‚Casting-System‘“, sagt der Anwalt. „Und was die K.O.-Tropfen angeht, da habe ich nichts Relevantes in den vom ‚Spiegel‘ vorgelegten Unterlagen und Beweismitteln gefunden. Das hat mittlerweile auch das Landgericht Hamburg so bewertet.“
Einem Ermittlungsverfahren durch die Berliner Staatsanwaltschaft stimmt Bergmann auch vollständig zu. „Ein Ermittlungsverfahren hat den Vorteil, dass die Vorwürfe geklärt werden, und zwar von Profis und nicht von Investigativ-Journalisten. Uns ist es lieber, dass die Staatsanwaltschaft das überprüft, als dass es im Raum stehen bleibt.“