Rooz gegen Bushido: Richter beruft sich auf die Menschenwürde
Der HipHop-Journalist Rooz reichte in einem Eilantrag Klage gegen Rapper Bushido ein – und gewann teilweise.
Rapper Bushido stand wieder einmal vor Gericht, allerdings ist er anders als bei dem Prozess gegen Fler oder Arafat Abou-Chaker diesmal nicht der Kläger oder Zeuge, sondern Angeklagter.
Der HipHop-Journalist Rooz ließ sich die ständigen Beleidigungen seitens Bushido nicht länger gefallen und reichte einen Eilantrag gegen Bushido ein. Grund dafür waren Zeilen aus dem kürzlich erschienenen Song „King Sonny Black“, dem ein Jahr alten Track „Blei“ und dem Trailer zu SONNY BLACK 2, indem „Blei“ ebenfalls zu hören war.
In „King Sonny Black“ bezeichnete der Rapper Rooz unter anderem als „Mistgeburt“ und in dem Track „Blei“ bezog er sich in einer Zeile (welche hier nicht wiederholt werden soll) auf seine Gene bzw. seine Genetik. Es sind genau diese Zeilen, die Rooz am meisten getroffen haben sollen. Denn der Journalist wurde mit einem Gen-Defekt geboren, welcher ihn beim Gehen einschränkt. Allerdings sind es auch die Verse, die nicht berücksichtigt wurden. Denn ein solches Eilverfahren bezieht sich nur auf Publikationen der vergangenen zwei Monate und der Track ist bereits ein Jahr alt.
Trotzdem behielt Rooz Recht
Für den Richter sei das Wort „Mistgeburt“ jedoch ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Demnach werde Rooz, als körperlich eingeschränkte Person, ein menschliches Dasein ähnlich der Rassenideologie der Nazis aberkannt. Die Menschenwürde sei also trotz Kunst- und Meinungsfreiheit zu beachten. Bushido darf nun Rooz nicht mehr als „Mistgeburt“ oder ähnliches bezichtigen, ansonsten drohen ihm 250.000 Euro Strafe oder das Gefängnis.
Rooz sagte zuletzt in einem Statement, er werde auch gegen den Track „Blei“, der in dem Verfahren nicht berücksichtigt wurde, rechtlich vorgehen.