Xavier Naidoo: Anklage wegen Volksverhetzung gegen den Schwurbler


Naidoo lehne jede Form von antisemitischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Gedankengut ab, schreibt sein Anwaltsteam.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Xavier Naidoo („Dieser Weg“, „Sie sieht mich nicht“) wegen Volksverhetzung angeklagt. Seine Anwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß bestätigten dies am Donnerstag schriftlich.

Naidoo, 52 Jahre alt, wird vorgeworfen, im März 2021 über einen Telegram-Kanal den Holocaust geleugnet und antisemitische Inhalte verbreitet zu haben, indem er ein Video verlinkte und eine Bilddatei mit Text veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft nannte seinen Namen dabei nicht.

Sein Anwaltsteam erklärte: „Die Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden entschieden zurückgewiesen. Es gibt nicht nur erhebliche rechtliche Einwände, sondern auch wichtige Tatsachen, die die Unschuld unseres Mandanten belegen.“

Bereits im Juli 2023 wurde Naidoo wegen Volksverhetzung in vier Fällen, davon einer in Tateinheit mit Beleidigung, ebenfalls vor das Landgericht Mannheim gebracht. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2020 und April 2021 über Telegram antisemitische und Holocaust-leugnende Inhalte in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung von fremden Audiobotschaften und Videos verbreitet zu haben. Zudem soll er eine Person, die zur Amadeu Antonio Stiftung gehört, beleidigt und antisemitische Texte veröffentlicht haben. Die Ermittlungen basierten auf mehreren Strafanzeigen, darunter auch von der betroffenen Person.

Wegen der besonderen Bedeutung des Falls wurden beide Anklagen an die Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim übergeben. Das Gericht hat über die Anklage vom Juli 2023 noch nicht entschieden. „Mit der neuen Anklage wurde eine Verbindung mit dem bereits laufenden Verfahren beantragt“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Naidoo lehne jede Form von antisemitischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Gedankengut ab

Naidoos Anwälte zeigten sich zuversichtlich, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen wird. „Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. Im älteren Verfahren hat das Landgericht nach mehr als 10 Monaten die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.“ Naidoo lehne jede Form von antisemitischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Gedankengut ab.

Im Interview mit dem „Musikexpress“ bezeichnete er sich einst freimütig als Rassist.

„Er distanziert sich von jeglicher Diskriminierung und hat dies mehrfach öffentlich betont. Herr Xavier Naidoo steht weiterhin zu diesen Werten. Wir weisen nachdrücklich auf die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung unseres Mandanten sowie auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung hin, die auch diese Presserklärung umfasst“, erklärten seine Anwälte.

Im Jahr 2022 veröffentlichte Naidoo nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein Entschuldigungsvideo, das jedoch von vielen als zu vage kritisiert wurde. Er erklärte, sich jahrelang in Verschwörungstheorien verrannt zu haben. „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue“, sagte der Musiker aus Mannheim. Zuvor war er durch Aussagen aufgefallen, die ihm Antisemitismus- und Rassismusvorwürfe einbrachten. Er trat mit sogenannten Reichsbürgern auf, verbreitete QAnon-Theorien und sorgte mit seinen Aussagen zur Corona-Pandemie für Aufsehen.